PharmareferentInnen
Voraussetzung für den Beruf des PharmareferentIn
Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein, um in Österreich als Pharmareferent tätig sein zu dürfen:
- abgeschlossenes Medizin-, Veterinärmedizin- oder Pharmaziestudium (für Nicht-Österreicher: Nostrifizierung erforderlich!)oder
- abgelegte Pharmareferentenprüfung vor der Prüfungskommission des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend
Für die Zulassung zur Pharmareferentenprüfung muss der Kandidat eindeutig nachweisen können, dass er zum Besuch einer österreichischen Universität als ordentlicher Hörer berechtigt ist (d.h. abgeschlossene Matura oder Studienberechtigungsprüfung).
Seit Mai 2004 sind Personen aus dem gehobenen Gesundheitsdienst auch ohne Matura zur Prüfung zugelassen!
Bei Fragen rund um die Voraussetzungen zur Ausübung der Pharmareferententätigkeit, empfehlen wir Ihnen sich direkt mit der Pharmig (Vereinigung pharmazeutischer Unternehmen) in Verbindung zu setzen.
Pharmig - Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs
Frau Sabine Zangl (bitte Termin vereinbaren)
Garnisongasse 4/1/6
A-1090 Wien
Tel.: (+43/1) 40 60 290 - 12
Montag von 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr



